Firmenkunden

Ausgleichsabgabe
Die Ausgleichsabgabe oder Schwerbehindertenabgabe gemäß § 160 SGB IX ist vom Arbeitgeber ab 20 Mitarbeiter*innen an das zuständige Integrationsamt zu entrichten.
Arbeitgeber, die mit anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen zusammenarbeiten, können gemäß § 223 SGB IX, 50% der anrechenbaren Arbeitsleistung auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Bezeichnungbrutto netto enthaltene
Arbeits-
leistung
Anrechnung
auf
Ausgleichs-
abgabe
Helle Freude 20x 0,5l27,99 €26,16 €14,00 €7,00 €
Helle Freude 20x 0,33l19,99 €18,68 €9,50 €4,75 €
Goldener Weizen 20x 0,5l29,99 €28,03 €15,00 €7,50 €
Goldener Weizen 20x 0,33l21,99 €20,55 €10,50 €5,25 €
Roter Märzen 20x 0,5l29,99 €28,03 €15,00 €7,50 €
Roter Märzen 20x 0,33l21,99 €20,55 €10,50 €5,25 €
alkoholfreies Bier 20x 0,5l29,99 €28,03 €15,00 €7,50 €
Saisonbier (Bock/Festbier/Winter Glück) 20x 0,5l33,99 €31,77 €16,50 €8,25 €
Saisonbier (Bock/Festbier/Winter Glück) 20x 0,33l25,99 €24,29 €12,00 €6,00 €
Isar Porter (saisonal im Sortiment) 20x 0,33l34,99 €32,70 €18,00 €9,00 €
IPA 0,33l 20x 0,33l33,99 €31,77 €18,00 €9,00 €
Pfand (Kasten + 20 Flaschen)3,10 €2,90 €0,00 €0,00 €

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